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Teilnahmebedingungen

(gem. Vorstandsbeschluss v. 07.07.2017)

1. Anmeldung

(1) Die Kursteilnehmer erkennen mit ihrer Anmeldung diese Teilnahmebedingungen sowie die Prüfungsordnung der DLRG an.

(2) Die Anmeldung Minderjähriger kann nur durch einen Erziehungsberechtigten oder mit seiner Bestätigung erfolgen.

(3) Anmeldungen zu den Kursen erfolgen über die Online-Lehrgangsverwaltung der DLRG Ortsgruppe Euskirchen.

(4) Der Eingang der der Online-Anmeldung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Der Erhalt dieser E-Mail muss wiederum vom Teilnehmer bestätigt werden.

(5) Die Anmeldung ist ggf. erst mit Nachweis der Erfüllung von Teilnahmevoraussetzungen (siehe 2.) vollständig.

(6) Persönliche Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Für evtl. auftretenden Fragen steht die Ausbildungsleitung unter ausbildung@og-euskirchen.dlrg.de zur Verfügung

2. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an einem Lehrgang ist in einigen Fällen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. (z.B. Mindestalter oder Lehrgang in 'Erste Hilfe').

(2) Diese Nachweise sind zu Kursbeginn dem Lehrgangsleiter vorzulegen. Dieser kann in Ausnahmefällen zulassen, dass der Nachweis erst im Verlauf des Kurses erbracht wird.

3. Teilnehmerbeitrag

(1) Der Beitrag ist nach Erhalt der Lehrgangseinladung unter Angabe von Teilnehmername und Lehrgangsnummer auf das Konto der DLRG OG Euskirchen e. V. zu überweisen:

IBAN: DE42 3825 0110 0002 6069 11 (Kreissparkasse Euskirchen)

Im Fall der Online-Anmeldung wird eine Rechnung per E-Mail verschickt.

(2) In den meisten Fällen ist es möglich, den Kursbeitrag bar im Schwimmbad an der dafür vorgesehenen Barkasse zu bezahlen.

(3) Für Mitglieder der DLRG Euskirchen gilt ein ermäßigter Teilnahmebeitrag; hierfür ist ggf. die Mitgliedschaft gemäß der Ausschreibung nachzuweisen.

(4) Der Kursbeitrag soll bis zwei Wochen nach dem Meldeschluss vollständig bezahlt worden sein. Bei fehlendem Zahlungseingang wird dem Teilnehmer die weitere Teilnahme am Kurs sowie die Ausgabe einer Urkunde/eines Passes verwehrt.

4. Vergabe der Kursplätze

(1) Sofern nicht anders angegeben, werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, wird ein Teil davon auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann dann jedoch nur nach Freiwerden eines Kursplatzes erfolgen.

(2) In Ausnahmefällen kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter die Teilnehmerzahl erhöhen.

5. Teilnehmerzahl

(1) Zur Durchführung eines Kurses ist jeweils eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese Zahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

(2) Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall erstattet. Eine Erstattung von Eintrittgeld ins Schwimmbad erfolgt nicht.

6. Nachmeldung

(1) Teilnahmewillige, die sich nicht bis zum Meldeschluss angemeldet haben, erhalten die Möglichkeit, sich zu Beginn des Kurses beim Lehrgangsleiter zu melden. Sollten Plätze verfügbar sein, kann der Lehrgangsleiter den Teilnehmer zulassen.

(2) Fehlstunden begründen keine Erstattung von Kursbeiträgen. Auch eine teilweise Erstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann der Ausbildungsleiter eine Erstattung einräumen.

7. Getränke und Verpflegung

Sofern nicht anders angegeben, findet durch die DLRG keine Verpflegung statt.

8. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

(1) Die Schwimmkurse für Anfänger und Jugendschwimmabzeichen können automatisch verlängert werden, indem vor dem Termin der neue Kursbeitrag bezahlt wird. Das Ausbleiben der Zahlung kommt einer Kündigung des Kursplatzes gleich.

(2) Ein Stornierung ist über den Link, der in der Bestätigung der Online-Anmeldung mitgeschickt wird, bis zum Meldeschluss ohne Angabe von Gründen möglich. Nach Meldeschluss werden im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests Stornokosten einbehalten:

  • 50% des Teilnehmerbeitrags bei Rücktritt ab Meldeschluss bis Lehrgangsbeginn
  • 100% des Teilnehmerbeitrags bei Abmeldung nach Lehrgangsbeginn oder im Falle des Fernbleibens.

(3) Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

(4) Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz und damit auch keinen Erstattungsanspruch.

9. Lehrgangsänderungen

(1) Die DLRG behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden.

(2) Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

(3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem in der Ausschreibung angekündigten Referenten geleitet wird.

10. Teilnahme und Lizenzierung

(1) Es gilt die Prüfungsordnung (PO) der DLRG in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Teilnehmer an Kursen, die mit einer Prüfung abschließen, erhalten darüber einen Pass oder eine Urkunde, sofern sie alle Prüfungsbestandteile erfolgreich absolviert haben.

(3) Wiederholungsprüfungen der Rettungsschwimmer können in einen vorhandenen Pass eingetragen werden. Für bestimmte Prüfungsleistungen können die Teilnehmer ein Abzeichen erhalten.

(4) Für die Rettungsschwimmabzeichen in Silber und Gold gilt das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Nachprüfungen sind in Absprache mit dem Lehrgangsleiter innerhalb einer durch die PO festgelegten Frist möglich. Hierfür können zusätzliche Beiträge erhoben werden.

(6) Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind i.d.R. durch die lizenzgebende Stelle zu bescheinigen. Dies geschieht nicht im Rahmen des Lehrgangs.

(7) Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter der Ortsgruppe nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Der gezahlte Kursbeitrag wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

11. Reisekostenerstattung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reisekostenerstattung.

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